bgld raumplanung einführungsgesetz

Gleichzeitig ist das Amt der Burgenländischen Landesregierung von der beabsichtigten Aufstellung eines Flächenwidmungsplanes in Kenntnis zu setzen. Gesetz vom 4. Es ist gegebenenfalls mitzuteilen, welche Unterlagen nachzureichen sind. Sie haben ihre Stellungnahmen oder Gutachten jedoch spätestens bis zum Ende der Auflagefrist abzugeben, wenn. Wenn dies nicht verlangt wird, gilt die Änderung des Flächenwidmungsplanes vom Beirat als zur Genehmigung empfohlen. (9) Die Genehmigung ist mit Bescheid zu versagen, wenn der Flächenwidmungsplan, den Bestimmungen dieses Gesetzes, dem Landesraumordnungsplan, einem Entwicklungsprogramm oder dem Örtlichen Entwicklungskonzept widerspricht oder sonst rechtswidrig ist oder, einen von der Gemeinde zu bestreitenden finanziellen Aufwand erfordern würde, wodurch die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichtes verhindert oder die ordnungsgemäße Erfüllung der der Gemeinde gesetzmäßig obliegenden Aufgaben oder ihrer privatrechtlichen Verpflichtungen gefährdet würden oder. 18/1969, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Die Verpflichtung zur Kundmachung des Landesraumordnungsplanes oder des Entwicklungsprogrammes bleibt unberührt. Die während der öffentlichen Auflage eingelangten Erinnerungen sind in die Beratungen einzubeziehen. 44/2015, sind nach den Vorschriften des Burgenländischen Raumplanungseinführungsgesetzes - Bgld. (2) Der Landesraumordnungsplan darf im Übrigen nur abgeändert werden, wenn sich die Planungsgrundlagen infolge Auftretens neuer Tatsachen oder Planungsabsichten wesentlich geändert haben. (2) Die sonstigen Mitglieder des Raumplanungsbeirates sind von der Landesregierung zu bestellen. 4 einlangen oder sonstige Änderungen vorgenommen werden sollen, hat die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister nach Abschluss der öffentlichen Auflage den Flächenwidmungsplan mit den eingelangten Stellungnahmen gemäß Abs. Außerdem sind schriftliche Erläuterungen, denen keine Rechtsverbindlichkeit zukommt, beizufügen. Dieser besteht aus zwölf Mitgliedern. die in der Bewilligung gemäß § 37 Abs. 58/2018. Die Landesregierung kann weiters mittels Verordnung für Gebiete im Sinne des lit. 2 entfallen, sofern keine Änderung des Planungswillens der Gemeinde zu erwarten ist. Dem widerspricht der zuständige Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ). (1) Für die Besorgung der Angelegenheiten der §§ 37 und 38 ist die Bezirksverwaltungsbehörde in erster Instanz zuständig. (4) Die Errichtung, wesentliche Erweiterung oder wesentliche Änderung von Einkaufszentren sowie die Verwendung eines bestehenden Gebäudes als Einkaufszentrum im Sinne des Abs. (3) Erwerben die Begünstigten, die Gemeinde oder das Land innerhalb dieser Frist (Abs. (3) Kommt der Gemeinderat zu dem Schluss, dass eine Anpassung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes nicht erforderlich ist, hat er den begründeten Beschluss mit der Niederschrift an die Landesregierung zu übermitteln. (1) Der Flächenwidmungsplan ist abzuändern, wenn dies infolge der Aufstellung oder Abänderung eines Entwicklungsprogrammes oder der Vollziehung anderer Landesgesetze oder von Bundesgesetzen oder infolge der Aufstellung, Abänderung oder Anpassung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes notwendig wird. (2) Innerhalb des Baulandes können Flächen, deren widmungsgemäßer Verwendung zur Zeit der Planerstellung wegen mangelnder Erschließung öffentliche Interessen entgegenstehen, als Aufschließungsgebiete gekennzeichnet und, wenn eine bestimmte zeitliche Reihenfolge der Erschließung zweckmäßig ist, in verschiedene Aufschließungszonen unterteilt werden. (1) Landesraumordnungspläne und Entwicklungsprogramme sind während der Ausarbeitung und vor ihrer Erlassung und Änderung einer Umweltprüfung zu unterziehen, wenn durch sie, der Rahmen für die künftige Genehmigung von Vorhaben nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000, BGBl. Nr. In den Vereinbarungen kann festgelegt werden, dass die übernommenen Verpflichtungen auch für allfällige Rechtsnachfolger gelten. 2 keiner obligatorischen Umweltprüfung (Abs. (1) Alle Flächen, die nicht als Bauland, Verkehrsfläche oder Vorbehaltsfläche gewidmet sind, sind Grünflächen. 2 ein Ersatzmitglied zu bestellen, das im Falle der Verhinderung (Abs. 7000 Eisenstadt. Die Erläuterungen sind für die Dauer der Geltung der Verordnung im Amt der Burgenländischen Landesregierung während der Amtsstunden aufzulegen. Nr. Unter diesen müssen sich je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Burgenländischen Landwirtschaftskammer, der Wirtschaftskammer Burgenland, der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes - Landesexekutive Burgenland, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinden und die Burgenländische Landesumweltanwältin oder der Burgenländische Landesumweltanwalt befinden. Auf die Bestimmungen dieses Absatzes ist in der Kundmachung (Abs. einen von der Gemeinde zu bestreitenden finanziellen Aufwand erfordern würde, wodurch die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichtes verhindert oder die ordnungsgemäße Erfüllung der der Gemeinde gesetzmäßig obliegenden Aufgaben oder ihrer privatrechtlichen Verpflichtungen gefährdet würden. (2) Die überörtliche Raumplanung hat sich nach folgenden Grundsätzen und Zielen zu richten: Die Ordnung von Planungsregionen und Planungszonen hat sich in die Ordnung des Gesamtraumes einzufügen. 2 bis 12 anzuwenden. (1) Im Rahmen der Umweltprüfung ist ein Umweltbericht zu erstellen, der in den Entwurf des Landesraumordnungsplanes oder des Entwicklungsprogrammes aufzunehmen ist. alle von der Landesregierung zur Vorberatung übermittelten und alle sonstigen wichtigen Angelegenheiten der Raumplanung. sich die zu widmenden Flächen innerhalb einer im Örtlichen Entwicklungskonzept ausgewiesenen Eignungszone befinden oder öffentliche Interessen, wirtschaftliche Notwendigkeit oder vergleichbare wichtige Gründe vorliegen, Rechte der Nachbarinnen und Nachbarn nicht verletzt werden und. (7) Soweit im vorliegenden Landesgesetz auf Bestimmungen anderer Landesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich eine bestimmte Fassung genannt ist, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. I Nr. 7 bis 13 anzuwenden. 2 aufgezählten Aspekte betreffende, Fachkonzepte vorhanden sind, sind diese zu berücksichtigen. 3 und 4 sind bei der Beschlussfassung des Gemeinderates in die Beratungen einzubeziehen. (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat die Absicht der Aufstellung eines Flächenwidmungsplanes in der Gemeinde ortsüblich kundzumachen und gleichzeitig die Aufforderung ergehen zu lassen, geplante Grundteilungen und Bauvorhaben binnen Monatsfrist bekannt zu geben, damit diese nach Möglichkeit bei der Planerstellung berücksichtigt werden können. Dem Amt der Burgenländischen Landesregierung ist die öffentliche Auflage, unter Anschluss des Örtlichen Entwicklungskonzeptes samt den erforderlichen Erläuterungen, der Kundmachung und der Unterlagen betreffend den Gemeinderatsbeschluss unverzüglich mitzuteilen. 4 bis 9 anzuwenden. Ok- tober 19911) sowie gestützt auf § 41 Bst. (2) Bestehende Gebäude und Bauwerke mit Überdachung in Grünflächen, die entsprechend den vor dem Inkrafttreten des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes - Bgld. (5) Die Stellungnahmen gemäß Abs. (1) Überörtliche Raumplanung (Landesplanung) im Sinne dieses Gesetzes ist die zusammenfassende Vorsorge für eine den Gegebenheiten der Natur, den abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernissen im Interesse des Gemeinwohles und des Umweltschutzes entsprechende Ordnung des Landesgebietes oder einzelner Landesteile. Zu Beginn der Konsultationen ist ein angemessener Zeitrahmen für deren Dauer zu vereinbaren. 2 entfallen, sofern keine Änderung des Planungswillens der Gemeinde zu erwarten ist. 3, im Wohngebiet, Dorfgebiet, Geschäftsgebiet, Betriebsgebiet, gemischten Baugebiet, Baugebiet für Erholungs- und Tourismuseinrichtungen und Baugebiet für förderbaren Wohnbau nur widmungskonform, sofern sie im örtlichen oder funktionellen Zusammenhang mit einem Ortsgebiet mit zusammenhängender Bebauung situiert sind. I Nr. (7) Im Falle der beabsichtigten Versagung der Genehmigung ist der Gemeinde dieser Umstand mitzuteilen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer mit mindestens acht Wochen festzusetzenden Frist zu geben. (4) Das Örtliche Entwicklungskonzept ist ungeachtet der Frist zur Anpassung jedenfalls abzuändern, wenn dies infolge. Als Dorfgebiete sind solche Flächen vorzusehen, die vornehmlich für Gebäude land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und der sonstigen Tierhaltung, die über die übliche Haltung von Haustieren und Nutztieren zur Deckung des Eigenbedarfes hinausgeht, im Übrigen aber für Gebäude bestimmt sind, die den wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung des Dorfgebietes dienen (Wohngebäude samt den dazugehörigen Nebenanlagen, Gebäude für gewerbliche Kleinbetriebe, Gebäude für den Tourismus, öffentliche Gebäude usw.) Hierbei ist so vorzugehen, dass die Vorsitz-Stellvertretung einer Person zu Teil wird, die einer in der Regierung vertretenen politischen Partei zu entnehmen ist, die nicht den Vorsitz innehat. § 39, sofern unzumutbare Beeinträchtigungen der Nachbarinnen und Nachbarn nicht zu befürchten sind; (2) Im Zuge des Vereinfachten Verfahrens können auch erforderliche Anpassungen infolge der Änderung von Gemeindegrenzen, Anpassungen an die Digitale Katastralmappe (DKM), Eintragungen von Verordnungen gemäß § 45 Abs. RPG, LGBl. (6) Flächen, die gemäß § 14 Abs. Unter diesen müssen sich je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Burgenländischen Landwirtschaftskammer, der Wirtschaftskammer Burgenland, der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes - Landesexekutive Burgenland, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinden und die Burgenländische Landesumweltanwältin oder der Burgenländische Landesumweltanwalt befinden. RPG, LGBl. Bei der Erlassung der Bebauungsrichtlinien ist darauf zu achten, dass Beeinträchtigungen der Nachbarinnen und Nachbarn vermieden werden. Erforderlichenfalls ist der Landesraumordnungsplan oder das Entwicklungsprogramm zu ändern. Die Verständigung der Nachbargemeinden kann unterbleiben, wenn ihre örtlichen Raumordnungsinteressen durch die Änderungen nicht berührt werden. 2 und 3, sofern. 2 und 3 kann die Gemeinde eine Befristung für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren festlegen. (5) Sofern nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme gemäß Abs. § 39, sofern Beeinträchtigungen der Nachbarinnen und Nachbarn nicht zu befürchten sind; Widmungen von Verkehrsflächen gem. (4) Bei einer Widmungsänderung, die zu einer Ausweisung gemäß § 40 Abs. E … 111/2010, anzuwenden. Davon wird eine allfällige Parteistellung der Landesregierung als Träger von Privatrechten nicht beeinträchtigt. a bis c ausgewiesen sind und ein rechtswirksamer Bebauungsplan (Teilbebauungsplan) besteht. (9) Innerhalb von zwei Wochen nach Einlangen des genehmigten Bebauungsplanes (Teilbebauungsplanes) hat die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister diesen nach den Bestimmungen des § 82 der Bgld. BauG sowie Bewilligungen von sonstigen sich auf das Gemeindegebiet auswirkenden Maßnahmen auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften nur zulässig sind, wenn sie dem Flächenwidmungsplan nicht widersprechen. 1 verstoßen, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler. (3) Für das Verfahren bei der Änderung sind die Bestimmungen des § 13 anzuwenden. L 197 vom 24.07.2012 S. 1. mögliche interkommunale Kooperationsmöglichkeiten. (2) Bestehende Gebäude und Bauwerke mit Überdachung in Grünflächen, die entsprechend den vor dem Inkrafttreten des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes - Bgld. Für ein Mitglied des Raumplanungsbeirates, welches voraussichtlich länger als sechs Monate an der Teilnahme an Sitzungen verhindert ist, ist ein neues Mitglied zu bestellen. (5) Darüber hinaus kann das Örtliche Entwicklungskonzept infolge Auftretens neuer Tatsachen oder Planungsabsichten, die eine wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen der Gemeinde bedingen, abgeändert werden. November 2008 im Landesraumordnungsplan auszuweisen. 4 ist dann anzunehmen, wenn nachgewiesen ist, dass. Bei der Festlegung von Sondergebieten ist der jeweilige Verwendungszweck auszuweisen. Gp. (1) Rechtskräftige Verordnungen, die gemäß den Bestimmungen des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes - Bgld. (5) Der Gemeinderat kann den Bebauungsplan (Teilbebauungsplan) in begründeten Fällen (zB Widerspruch zum Baurecht, nicht mehr zeitgemäß, nicht bedarfsgerecht) mit Verordnung aufheben. Nr. (5) Das Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung nach Abs. I Nr. (4) Das Örtliche Entwicklungskonzept ist ungeachtet der Frist zur Anpassung jedenfalls abzuändern, wenn dies infolge. Nr. Gleichzeitig ist das Amt der Burgenländischen Landesregierung von der beabsichtigten Aufstellung eines Örtlichen Entwicklungskonzeptes in Kenntnis zu setzen. Über Anträge gemäß Abs. Die als Vorbehaltsfläche gewidmete Fläche darf im abgeänderten Flächenwidmungsplan nicht mehr als Vorbehaltsfläche ausgewiesen werden. Ist ein Mitglied an der Teilnahme verhindert, so hat es dies der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden mitzuteilen und das gemäß Abs. 3 Z 7 lit. Bei der Bewertung werden werterhöhende Investitionen nach Inkrafttreten des Landesraumordnungsplanes nicht berücksichtigt. Jenes Mitglied der Landesregierung, dem die Gemeindeaufsicht untersteht, hat die Vorsitz-Stellvertretung inne. 18/1969, in der Fassung des Gesetzes LGBl. 3 Gelegenheit zu geben, binnen sechs Wochen Stellung zu nehmen. (3) Soweit einzelne Ziele der überörtlichen Raumplanung vordringlich sind, können in Entwicklungsprogrammen nur jene besonderen Zielsetzungen und die zu ihrer Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden, die für die Entwicklung des Planungsgebietes im Sinne der Zielsetzungen der überörtlichen Raumplanung erforderlich sind, sofern dadurch die geordnete Gesamtentwicklung des Planungsgebietes nicht beeinträchtigt wird (Sektorales Entwicklungsprogramm). 3 Z 7 lit. (6) Wird das Örtliche Entwicklungskonzept nach Ablauf der öffentlichen Auflage auf Grund von Stellungnahmen gemäß Abs. Im Falle der Erweiterung bestehender Gebäude und Betriebsanlagen im Sinne des lit. Dem Amt der Burgenländischen Landesregierung ist die öffentliche Auflage, unter Anschluss des Örtlichen Entwicklungskonzeptes samt den erforderlichen Erläuterungen, der Kundmachung und der Unterlagen betreffend den Gemeinderatsbeschluss unverzüglich mitzuteilen. 48/1969 (DFB) Änderung LGBl. (4) Bei der Erlassung eines Landesraumordnungsplanes hat die Landesregierung die Gemeinden, die Burgenländische Landwirtschaftskammer, die Wirtschaftskammer Burgenland, die Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland und die Burgenländische Landesumweltanwältin oder den Burgenländischen Landesumweltanwalt zu hören. (4) Die Änderung des Flächenwidmungsplanes kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 44 Abs. RPG, LGBl. September 1994 (BGBl. 3 Z 7 lit. Gesetzgebungsperiode am 25. Die während der öffentlichen Auflage eingelangten Erinnerungen sind in die Beratungen einzubeziehen. Gp. Auf die Erfordernisse der Feuersicherheit, des Zivilschutzes, der Hygiene und auf ein ausreichendes Maß an Licht, Luft und Sonne ist Rücksicht zu nehmen. Nr. (3) Der Bebauungsplan (Teilbebauungsplan) darf dem Flächenwidmungsplan nicht widersprechen und hat die Bebauung derart festzulegen, dass sie der jeweiligen Widmung des Flächenwidmungsplanes entspricht und den Bedürfnissen des Verkehrs Rechnung trägt. (4) Bei der Ausarbeitung eines Entwicklungsprogrammes sind insbesondere die in § 1 Abs. Die Landesregierung hat für Zwecke der Raumplanung den Zustand des Raumes und seine bisherige und voraussichtlich zukünftige Entwicklung durch Untersuchung der naturgegebenen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Voraussetzungen zu erforschen. Hierbei ist diese so zu entwickeln, dass sie in der Lage ist, die nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen von bester Qualität zu gewährleisten und eine ökologisch intakte Natur zu erhalten. (3) Bei der Änderung des Flächenwidmungsplanes ist auf die bestehende widmungsgemäße Nutzung der Grundflächen tunlichst Bedacht zu nehmen. Die Landesregierung hat für Zwecke der Raumplanung den Zustand des Raumes und seine bisherige und voraussichtlich zukünftige Entwicklung durch Untersuchung der naturgegebenen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Voraussetzungen zu erforschen. Gp. Die Erhaltung einer lebensfähigen Land- und Forstwirtschaft ist sicherzustellen. (6) Bei der Aufstellung eines Entwicklungsprogrammes hat die Landesregierung die Gemeinden, deren Interessen berührt werden, die Burgenländische Landwirtschaftskammer, die Wirtschaftskammer Burgenland, die Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland und die Burgenländische Landesumweltanwältin oder den Burgenländischen Landesumweltanwalt zu hören. 1 Z 1 ist nach Maßgabe der folgenden Absätze nur zulässig. DI Alexander Bredl. Binnen zwei Wochen ab Zustellung kann jedes Mitglied des Raumplanungsbeirates bei der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden die Behandlung des konkreten Verfahrens in einer Sitzung gemäß § 11 Abs. Sie haben ihre Stellungnahmen oder Gutachten jedoch spätestens bis zum Ende der Auflagefrist abzugeben, wenn. (3) Als Ferienzentrum ist eine Anlage anzusehen, die aus Wohnstätten, wie zB Ferienwohnhäusern oder Feriensiedlungen (Feriendörfer) in Verbindung mit sonstigen Freizeiteinrichtungen besteht. (3) Im Flächenwidmungsplan sind weiters gesondert auszuweisen: landwirtschaftlich genutzte Grünflächen, auf denen landwirtschaftliche Gebäude und landwirtschaftliche Bauwerke mit Überdachung errichtet werden; landwirtschaftlich genutzte Grünflächen, auf denen bestehende landwirtschaftliche Gebäude oder bestehende landwirtschaftliche Bauwerke mit Überdachung erweitert oder einer anderen landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden; Grünflächen, auf denen bestehende nicht landwirtschaftliche Gebäude oder bestehende nicht landwirtschaftliche Bauwerke mit Überdachung einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Nr. 2 Z 1 und 2, regeln. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz) Vom 17. Zu einem Beschluss ist mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden erforderlich. Dem Amt der Burgenländischen Landesregierung ist die öffentliche Auflage, unter Anschluss des Flächenwidmungsplanes samt den erforderlichen Erläuterungen, der Kundmachung und der Unterlagen betreffend den Gemeinderatsbeschluss unverzüglich mitzuteilen. des § 79 des Ruster StR 2003 kundzumachen und tritt nach Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. 1 Z 2 ist nach Maßgabe der folgenden Absätze nur zulässig.
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